Nach dem 01.01.2000 haben viele Deutsche die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 25 StAG verloren, ohne es zu wissen. Durch die Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit z.B. als Amerikaner, Südafrikaner oder Saudi tritt von Gesetzes wegen der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft ein. Dies konnte nur durch eine besonderen Antrag verhindert werden, der auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gerichtet war. Wer auf diese Weise die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat, steht aber nicht hilflos da. In diesen Fällen ist nämlich eine Wiedereinbürgerung möglich. Das gilt gerade auch, wenn Sie im Ausland leben. Kontaktieren Sie mich und lassen Sie Ihren Fall prüfen.

Tipp: wenn Sie als Deutscher eine andere Staatsangehörigkeit annehmen wollen, stellen Sie rechtzeitig den Antrag, die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten. Auch dabei kann ich Sie gerne unterstützen. Eine Beratung im Vorfeld kann erheblichen Schaden und Nachteile verhindern.