In Berliner Bezirksämtern dauern Einbürgerungsverfahren erstaunlich lang. Üblich ist eine Bearbeitungsdauer von 12 Monaten, bei manchen Bezirken sind es bereits 24-36 Monate.

Das Verwaltungsrecht gebietet affektiven Rechtsschutz. Dazu passen diese langen Bearbeitungsdauern nicht. Deswegen gibt das Gesetz starre Fristen für die Bearbeitung vor. Eine Verwaltungsentscheidung muss danach innerhalb von 3 Monaten, in Ausnahmefällen auch erst nach 6 Monaten getroffen werden.

Rechtsanwalt Sierck – wenn es mal wieder zu lange dauert.